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   OLG Köln, 23.09.2005 - 19 U 19/05   

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https://dejure.org/2005,12274
OLG Köln, 23.09.2005 - 19 U 19/05 (https://dejure.org/2005,12274)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.09.2005 - 19 U 19/05 (https://dejure.org/2005,12274)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. September 2005 - 19 U 19/05 (https://dejure.org/2005,12274)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Klage vor einem ordentlichen Gericht vor Ausschöpfung des Verbandsrechtsweg ; Unwirksamkeit eines Ausschlussbeschlusses gegen ein Verbandsmitglied bei NIchtvorliegen einer Rechtsgrundlage für die ausgesprochene Sanktion; Grundsatz der Verbandsautonomie ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SpuRt 2007, 28
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus OLG Köln, 23.09.2005 - 19 U 19/05
    Zum Schutzbereich der durch Art. 9 GG garantierten Verbandsautonomie gehört auch die vereinsinterne Selbstbestimmung über die eigene Organisation, das Verfahren ihrer Willensbildung und die Führung ihrer Geschäfte (BVerfGE 50, 290, 354).
  • BGH, 06.02.1984 - II ZR 119/83

    Ausschließung von Vereinsmitgliedern durch den Vorstand

    Auszug aus OLG Köln, 23.09.2005 - 19 U 19/05
    Soweit das Landgericht dem Kläger Schadensersatz in Höhe von 743, 33 EUR zugesprochen und festgestellt hat, dass die Beklagte dem Kläger auch jeden weiteren Schaden zu ersetzen hat, der diesem infolge des unwirksamen Ausschließungsbeschlusses zukünftig entstehen wird, stehen dem Kläger in analoger Anwendung des § 280 Abs. 1 BGB (vgl BGH NJW 1984, 1884, 1885) sowie gemäß § 823 Abs. 1 BGB unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Mitgliedschaft als sonstiges Recht (vgl. Stöber, aaO, Rdnr. 395) die entsprechenden Schadensersatzansprüche zu.
  • BGH, 06.03.1967 - II ZR 231/64

    Ausschluß aus einem Verein

    Auszug aus OLG Köln, 23.09.2005 - 19 U 19/05
    Dies steht im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechsprechung (BGHZ 47, 172, 174), derzufolge die gerichtliche Nachprüfung eines vereinsrechtlichen Ausschließungsbeschlusses grundsätzlich nur zulässig ist, wenn das Mitglied die satzungsmäßigen Rechtsmittel ausgeschöpft hat.
  • OLG Hamm, 10.06.1996 - 8 U 150/95

    Aberkennung einer Verbandsmitgliedschaft eines Taubenzüchters; Erhebung des

    Auszug aus OLG Köln, 23.09.2005 - 19 U 19/05
    Für das Klagerecht gegen Vereinsmaßnahmen haben die aus § 242 BGB hergeleiteten Verwirkungsgrundsätze eine spezielle Ausprägung dahingehend erfahren, dass das legitime Interesse des Vereins an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit, welches das Vereinsmitglied aufgrund seiner Treuepflicht berücksichtigen muss, es als angemessen erscheinen lässt, dass eine beabsichtigte Klage mit zumutbarer Beschleunigung erhoben wird, wobei eine Frist von 4 Monaten bereits schädlich sein kann (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1997, 989).
  • BayObLG, 23.12.1986 - BReg. 3 Z 126/86

    Ausschließung eines Mitglieds aus einem Verein

    Auszug aus OLG Köln, 23.09.2005 - 19 U 19/05
    Die Mitgliederversammlung durfte diese Strafkompetenz auch nicht an sich ziehen (vgl. BayObLGZ 1986, 528, 535).
  • OLG Hamm, 01.03.2021 - 8 U 61/20

    Verein, Mitgliederversammlung, Beschlussmängel

    Die Kläger haben ihr Klagerecht nicht verwirkt, wobei der Senat offen lässt, ob eine Verwirkung des Klagerechts zur Unzulässigkeit (Brandenburgisches OLG, Urteil vom 03.07.2012, 11 U 174/07, juris, Rn. 55 ff.) oder zur Unbegründetheit (Senat, Urteil vom 10.06.1996, 8 U 150/95, juris, Rn. 22; OLG Köln, Urteil vom 23.09.2005, 19 U 19/05, juris, Rn. 23; BeckOGK/ Notz , 15.09.2018, BGB § 32 Rn. 244) der Klage führen würde.
  • KG, 03.03.2014 - 12 W 73/13

    Beschwerde gegen die Aussetzung eines Vereinsregisterverfahrens auf Austragung

    Vielmehr legt das legitime Interesse des Vereins an Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, das für jedes Mitglied erkennbar ist und aufgrund der vereinsrechtlich gebotenen Treuepflicht von ihm berücksichtigt werden muss (OLG Hamm, a.a.O., juris Rn. 22), nahe, dass eine von ihm beabsichtigte Klage gegen einen Mitgliederbeschluss mit zumutbarer Beschleunigung zu erheben ist (OLG Hamm, a.a.O., juris Rn. 22; OLG Köln, Urteil vom 23.09.2005, 19 U 19/05, juris Rn. 23; Saarländisches OLG, a.a.O., juris Rn. 21).

    Der Beteiligte zu 1. konnte also nicht sicher sein, dass der Beteiligte zu 2. nicht weiter gegen seinen Ausschluss vorgehen würde (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 23.09.2005, 19 U 19/05, juris Rn. 23).

  • OLG Schleswig, 24.05.2007 - 5 U 38/06

    Geschlossener Immobilienfonds: Keine unmittelbare Darlehensbeziehung zwischen

    Das entspricht der vorstehend dargelegten Auffassung des Senats und steht in Übereinstimmung auch mit den Urteilen des OLG Karlsruhe (vom 10.11.2005, 19 U 19/05) und des OLG München (vom 17.04.2007, 5 U 3615/06).
  • AG Unna, 20.03.2019 - 15 C 238/18
    Selbst ein Zeitablauf von 11 Monaten sei unschädlich, wie sich aus dem Urteil des OLG Köln vom 13.09.2005, Az. 19 U 19/05 ergebe.
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